BESCom – Ihr Partner für modernen Objekt­funk

 Die Inbetrieb­nahme einer zuverläs­sigen und modernen Objekt­funk­anlage ist umfangreich und erfordert Fach­wissen. Wir beraten und begleiten Ingenieur- und Planungsbüros sowie Gebäudeeigentümer, Betreiber und Bauherren von den ersten Überlegungen vor Start eines Projektes bis zur finalen Inbetriebnahme. Auch das 9-stufige Anzeige­verfahren wickeln wir komplett für Sie ab und stehen beim Austausch mit den Behörden mit Rat und Tat zur Seite.

BESCom ist ein mit dem Gütesiegel Objektfunk ausgezeichneter, zertifizierter Fachbetrieb und übernimmt die Planung, Errichtung, Abnahme sowie den Service und die Wartung von Objektfunkanlagen.

Home » Technologien » Objektfunk

Objektfunkanlagen von BESCom: fachgerechte Planung und Installation sowie zuverlässige Inbetriebnahme für einen sicheren Betrieb im Ernstfall.

Dabei unterstützten wir Sie voll­umfänglich bei der Er­fül­lung be­hörd­licher Auflagen zur Sicher­stel­lung der Objekt­funk­ver­sor­gung. 

Rettungswagen und Rettungsdienst

Digital­funk BOS – eine Heraus­forder­ung inner­halb von Ge­bäu­den

In Deutschland wird nahezu die gesamte Freifläche über den Digitalfunk BOS abgedeckt. Durch die flächendeckende Versorgung ist die Nutzung des Digitalfunks auch in vielen Gebäuden möglich. Vor allem in modernen Bauwerken ist die Versorgung mit Digitalfunk jedoch beispielsweise durch metallene Fassadenelemente oder metallbedampfter Verglasung nur unzureichend gewährleistet.

Rettungswagen und Rettungsdienst
Rolltreppe in Einkaufspassage

Die Lösung: Eine Objekt­funk­anlage

Bei kleineren Gebäuden kann eine passive Versorgung durch das Funksignal ausreichend sein. Größere Gebäude, die unzureichend durch das vorliegende Funksignal versorgt werden, benötigen dagegen eine zum Teil sehr komplexe Objektfunkanlage. Die Objektfunkanlage verteilt das Digitalfunksignal innerhalb des gesamten Innenbereichs eines Gebäudes. Ist dies nicht ausreichend, kann in Ausnahmefällen eine eigene Basisstation zur Versorgung erforderlich sein.

Die Gewährleistung der Funkversorgung innerhalb von Objekten ist eine sicherheitsrelevante Forderung der Feuerwehr.

BESCom - Objekt­funk mit Qualität

BESCom wurde 2018 als eines der ersten Unternehmen durch den Verband Professioneller Mobilfunk e.V. (PMeV) und den Bundesverband Objektfunk in Deutschland e.V. (BODev) als Planer und Errichter für Objektfunkanlagen in folgenden Kategorien zertifiziert:

  • Planung
  • Errichtung
  • Service
  • Wartung
Gütesiegel Objektfunk für zertifizierte Fachbetriebe im Bereich Planung, Errichtung und Servitierung für Objektfunkversorgungen

Die Bedeutung von Objekt­funk

Objektfunk rettet Menschenleben! Moderne Gebäude weisen häufig eine unzureichende Versorgung für den Digitalfunk auf. Im Brand- oder Katastrophenfall stellen sie komplexe Einsatzorte mit einer Vielzahl an Betroffenen dar. Eine zuverlässige Kommunikation der Einsatzkräfte mit Digitalfunk ist zur Rettung von Menschenleben unabdingbar.

Eine funktionierende Objektfunkanlage ermöglicht den Einsatzkräften eine sichere Kommunikation innerhalb des Gebäudes. Die Errichtung einer Objektfunkanlage erleichtert somit erheblich die Koordinierung der Rettungsarbeiten und trägt zum Schutz von Gesundheit und Leben bei.

Amtliche Prüfung der Netz­­ab­­deck­ung in­ner­halb von Ge­bäu­den

BESCom führt in den Objekten die von der zuständigen Feuerwehr geforderten Messungen zur Überprüfung der Funkabdeckung durch. Basierend auf diesen Daten definiert die Feuerwehr die Anforderungen an die Objektfunkversorgung.

Eine Nichteinhaltung der Auflagen hat umfangreiche Folgen für die Betreiber, Eigentümer und Bauherren.

Gutachter inspiziert ein Gebäude
R

Folgen unzureichender Objektfunk­versorgung

  • Verzögerung oder Untersagung der Eröffnung von Objekten wie Einkaufszentren
  • Zusätzliche Kosten um die Auflagen zu Erfüllen
  • Mangelnde Sach­kenntnis gefährdet die Objekt­funk­versorgung und im Ernstfall Leben

Wer muss eine Objektfunk­versorgung sicherstellen?

Betreiber vieler moderner Gebäude haben eine Objektfunkversorgung sicherzustellen. Hierzu gehören im Grunde alle Einrichtungen mit einer Vielzahl von potenziell betroffenen Personen oder solche die schwer für Einsatzkräfte erreichbar und zu überblicken sind.

 

Insbesondere gehören dazu ...
  • Flughäfen und Bahnhöfe 
  • Straßen- und Bahntunnel
  • Tunnelnetzwerke (ÖPNV)
  • Industrieanlagen
  • Sport- und Versammlungsstätten
  • Büro- und Geschäftshäuser
  • Parkhäuser und Tiefgaragen
  • Einkaufzentren
  • Krankenhäuser
  • Hotels
  • JVAs
  • Theater
Hochhäuser mit Glasfassade
R

Objektfunk

Die Installation und Inbetriebnahme einer Objektfunkanlage erfordern Fachwissen und sorgfältige Planung. 

  • Umsetzen amtlicher Vorgaben sichert Menschenleben.
  • Eine individuell geplante und realisierte Objektfunklösung ist unerlässlich, um die örtlichen Gegebenheiten im Einsatzfall bestmöglich zu berücksichtigen. 

Anwendungs­bei­spiele
Objektfunk

Objektfunkanlagen leisten zur Rettung von Menschenleben und zur Eigensicherung der Rettungskräfte einen wichtigen Beitrag.

Einkaufszentrum auf mehreren Passagen

Eröffnung eines
Ein­kaufszentrums

Der sichere Betrieb stellt die Eigentümer und Betreiber vor Herausforderungen. Da sich zumeist viele Menschen innerhalb des Gebäudes befinden, ist das Gefährdungspotenzial für die Besucher im Ernstfall sehr hoch. Aus diesem Grund werden umfangreiche Tests vorgenommen, um die Funkversorgung mit digitalem BOS Funk zu überprüfen. Ist diese unzureichend, werden umfangreiche Auflagen zur Errichtung einer Objektfunkanlage erlassen.

Icon Kostensteigerung

Verzögerungen bedeuten Kostensteigerung

Ohne eine zuverlässige Erfüllung der Auflagen wird keine Betriebsgenehmigung erteilt. Es kommt zu Verzögerungen und damit Kostensteigerungen für den Betreiber und/oder Eigentümer.

Icon Gefahrensituationen

Unerlässlich in Gefahrensituationen

Eine Objektfunkanlage ist unerlässlich für eine optimale Koordination der Einsatzkräfte in Gefahrensituationen wie einem Feuer.

Feuerwehr auf dem Weg zum Brandort

Die Feuerwehr im Einsatz

Was passiert bei einem Brand in einem Einkaufszentrum? Nach der Meldung einer Gefahrensituation bei der Feuerwehr, rückt diese an und aktiviert die Objektfunkversorgung über das Feuerwehrbedienfeld. Für eine effiziente Koordinierung der Einsatzkräfte ist ein Kontakt zwischen Einsatzleitung und den Einsatztrupps der Feuerwehr innerhalb eines Gebäudes erforderlich. Die Objektfunkanlage ermöglicht diese notwendige Kommunikation flächendeckend über ein im gesamten Gebäude installiertes Antennen- und Repeatersystem.

Icon Koordination

Koordination der Rettungskräfte

Eine leistungsfähige Objektfunkanlage erleichtert die Koordination der Rettungskräfte.

Icon Gefahrensituation

Signalisieren von Gefahrensituation

Die verbesserte Koordination der Rettungskräfte ermöglicht ein schnelleres Signalisieren von Gefahrensituationen.

Icon Rettung

Rettet Menschenleben

Objektfunk rettet im Ernstfall Menschenleben durch eine bessere Koordination der Einsatzkräfte.

Rechtliche Rahmen­bedingungen für die Objektfunkversorgung

Richterhammer

Rechtliche Rah­men­be­din­gungen

Verantwortlich für die Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb von Objektfunkanlagen sind je nach Objekt und dem jeweiligen Landesrecht die Betreiber, Bauherren oder auch Objekteigentümer. Neubauten sind entsprechend des Landesbaurechts des jeweiligen Bundeslandes zu planen und mit digitaler Funktechnik auszustatten.

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften können Sie zur Errichtung oder Umrüstung einer Objektfunkanlage verpflichtet werden. Die Anforderungen an eine Objektfunkanlage werden anhand verschiedener Kriterien definiert. So werden unter anderem die anzunehmenden Einsatzszenarien, die benötigten Kapazitäten und die abzudeckende Fläche betrachtet. Hierauf basierend wird eine den Anforderungen entsprechende Objektfunklösung ausgewählt.

Prüfung & Genehmigung von Objekt­funk­anlagen

Für die letztendliche Abnahme einer errichteten Objektfunkanlage sowie für die Inbetriebnahme und Anbindung der jeweiligen Anlage an das Netz ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen (BDBOS) zuständig. Als Frequenzinhaberin und Betreiberin des BOS-Digitalfunknetzes ist sie darüber hinaus gegenüber der Bundesnetzagentur für den störungsfreien Betrieb des Netzes verantwortlich.

Das Genehmigungsverfahren der BDBOS umfasst insgesamt neun Stufen, bevor eine neue Objektfunkanlage in Betrieb genommen werden darf.

Mann schreibt mit Füllfederhalter
1. Anzeige Punkt: Planung der Netzanbindung

Der Anzeigeprozess beginnt mit der Übergabe des ausgefüllten Anzeigeformulars an die Brandschutzdienststelle. Hierbei ist eine Vielzahl von Unterlagen einzureichen.

Dazu gehören insbesondere folgende Unterlagen:

  • Objektbeschreibung inklusive Fotografien vom Objekt
  • Kontaktverzeichnis aller Ansprechpartner
  • Versorgungsmessungen (alle Best-Server) ohne OV*
  • Versorgungsmessungen (alle möglichen Anbindezellen) ohne OV*
  • Gebäude-Umfeldmessung ohne Objektfunkanlage
  • Panoramamessung
  • Linkbilanz
  • Umgebungsplan
  • Blockschaltbild
  • Redundanzkonzept
  • VS-NfD-Belehrung des Fachplaners/Errichters
  • Laufzeitberechnung
  • Freifeldübergänge

*OV = Objektfunkversorgung

2. Anzeige Punkt: Prüfung durch die BDBOS

In diesem Schritt des Anzeigeverfahrens wird die Erforderlichkeit der Objektfunkanlage geprüft und gegebenenfalls weitere technische Anforderungen an die Anlage durch die autorisierte Stelle formuliert.

3. Anzeige Punkt: Vorgaben durch die zuständige Landesstelle

Die autorisierte Stelle macht Angaben zur Anbindung an das Freifeld und einzuprogrammierende Frequenzen werden genannt. An dieser Stelle können weitere Vorgaben für den Planer und Errichter der Anlage entstehen.

4. Anzeige Punkt: Anbindeinformationen

Hier sind Informationen zur Anbindung durch den Fachplaner einzutragen. Diese Informationen basieren auf der fertiggestellten Anbindungsplanung durch den Fachplaner. Zu diesem Zeitpunkt wurde der unterschriebene Verwaltungsvertrag zur Netzanbindung an die BDBOS versandt. Eine Kopie hat ebenfalls der zuständigen Landesstelle vorzuliegen.

5. Anzeige Punkt: Gestattung der Frequenznutzung

Die BDBOS leitet nach Erteilung der Genehmigung für die Frequenznutzung die Nummer des Frequenznutzungsbescheides über die Landesstelle an den jeweiligen Planer beziehungsweise Errichter weiter.

6. Anzeige Punkt: Finale Ausführungsplanung

Nach Übersendung des Frequenznutzungsbescheides kann die Objektfunkanlage nach schriftlicher Voranmeldung temporär für bis zu 6 Stunden in Betrieb genommen werden. An diesem Punkt des Anzeigeverfahrens wird die finale Abnahme durch die zuständige Landesstelle vorbereitet. Hierzu werden alle abschließend erforderlichen Dokumente an die zuständige Landesstelle übermittelt.

Hierzu gehören:

  • Versorgungsmessung Inhouse mit Objektfunkversorgungsanlagen
  • Gebäude-Umfeldmessung mit Messung der Zellwechsel auf die OV-Anlage
  • Anlage 2 zum Verwaltungsvertrag zur Netzanbindung
  • Spektrum- und Netzwerkanalyse nach BDBOS-Vorgabe
  • Fotos Technikraum und Systemkomponenten
  • Wegbeschreibung Technikraum
  • Berechnung Desensibilisierung Anbinde-Basisstation (Rauschberechnung)
  • Grundrissplan des Gebäudes mit eingezeichneten Technikraum, Anlagenkomponenten, Kabelwegen, Antennen, Feuerwehrgebäudebedienfeld
  • Konfiguration der aktiven Komponenten
  • Schrank- und Schaltpläne der eingesetzten Systeme
  • Übersicht über die Koppelnetzwerke
  • Datenblätter der Anlagenkomponenten
  • EMV Konformitätserklärung
7. Anzeige Punkt: Funktionale Abnahme der Funkanlage

Nach Einreichen der vollständigen Planungsunterlagen bei der zuständigen Landesstelle kann ein Termin für die Abnahme der Objektfunkanlage mit der Landesstelle vereinbart werden. Eine funktionale Abnahme durch die fordernde BOS Stelle wird darüber hinaus durchgeführt und dokumentiert.

8. Anzeige Punkt: Freigabe der Inbetriebnahme durch die zuständige Landesstelle

Eine Zustimmung zur Inbetriebnahme durch die zuständige Landesstelle wird auf Basis der vorliegenden Unterlagen erteilt.

9. Anzeige Punkt: Freigabe BDBOS

Nach erfolgter Freigabe durch die BDBOS erhält der Errichter der Funkanlage die Genehmigung zur Inbetriebnahme von der zuständigen Landesstelle.